Präqualifikation ist die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise entsprechend der in § 6 VOB/A definierten Anforderungen. Damit kann jedes an öffentlichen Aufträgen interessierte Unternehmen künftig seine Eignung gegenüber den öffentlichen Auftraggebern zu erheblich reduzierten Kosten nachweisen.
Bauunternehmen müssen als Bieter bei öffentlichen Vergabeverfahren in Deutschland die notwendigen Unterlagen zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 6 VOB/A insbesondere bezüglich Fachkunde,
Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit für jedes einzelne Vergabeverfahren durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachweisen. Öffentliche Vergabestellen prüfen daraufhin diese Unterlagen für jeden
Bieter und jede Baumaßnahme erneut.
Hierzu wird den öffentlichen Auftraggebern zur Erleichterung ihrer Arbeit eine Liste derjenigen Unternehmen zur Verfügung gestellt, die präqualifiziert sind, in ein öffentliches Vergabeverfahren
eingebunden zu werden, weil sie die in der VOB festgelegten Eignungsvoraussetzungen erfüllen.
Die vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung der von der VOB definierten Eignungsnachweise trägt erheblich zur Kostenreduzierung bei und erfolgt als freiwilliges Angebot künftig durch eigens
damit beauftragte Präqualifizierungsstellen unter ständiger Überwachung und Kontrolle des von allen am Vergabeverfahren Beteiligten unabhängigen Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
e.V..
Durch die auf den Leistungsbereich bezogene vorgelagerte Eignungsprüfung wird folgendes sichergestellt:
Die Anerkennung der Präqualifikation durch die öffentlichen Auftraggeber ist in der VOB verankert.
Quelle: http://www.pq-verein.de/